Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere
Westen im Handel sind, welche die Anforderungen an die Norm EN 471 noch nicht erfüllen.
Die Warnwestenpflicht gilt im Allgemeinen für den Fall, dass Fahrer, Beifahrer oder auch andere Fahrzeuginsassen z.B bei Panne oder Unfall (oder sonstigen Ereignissen, die das Aufstellen des Warndreiecks erfordern) das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten!